In Deutschland braucht man als Psychotherapeut für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen eine „Genehmigung“, eine Kassenärztliche Zulassung. Für jeden Ort wird nur eine bestimmte Anzahl davon vergeben, ähnlich wie bei Fachärzten. In Bamberg werden keine Neuzulassungen erteilt mit dem Argument abgelehnt, dass der Bedarf bereits gedeckt sei.
Als Patient haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung nachzufragen, ob es jemanden gibt, der die Abrechnungszulassung hat und einen freien Therapieplatz anbieten kann.